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   LAG Hamm, 30.07.2001 - 19 Sa 259/01   

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https://dejure.org/2001,25822
LAG Hamm, 30.07.2001 - 19 Sa 259/01 (https://dejure.org/2001,25822)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.07.2001 - 19 Sa 259/01 (https://dejure.org/2001,25822)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. Juli 2001 - 19 Sa 259/01 (https://dejure.org/2001,25822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des Haftungsausschlusses nach § 104 Abs. 1 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII) auf im Unternehmen beschäftigten Leiharbeitnehmer; Anforderungen an die vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalls; Anwendbarkeit des § 104 Abs. 1 SGB VII bei schweren ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Haftungsausschluss (§ 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII) gilt auch für Leiharbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2013 - 7 Sa 688/13

    Haftungsbegrenzung nach § 104 SGB 7 bei einem Leiharbeitnehmer

    Darunter fallen insbesondere auch die Leiharbeitnehmer, für die bereits § 636 Abs. 2 RVO eine eigenständige gesetzliche Regelung getroffen hatte (vgl. BAG v. 14.12.1983 - 7 AZR 438/80 - juris Rz. 17 unter Hinweis auf die Bundestags-Drucksache IV 939 neu Seite 10; Rolfs, NJW 1996, 3177; LAG Hamm v. 30.07.2001 - 19 Sa 259/01 - juris; BAG v. 19.02.2009 - 8 AZR 188/08 - DB 2009, 1134 ff. zu § 105 SGB VII).
  • LAG Hessen, 02.03.2015 - 17 Sa 991/14

    Geltendmachung von Schadensersatz aus einem im Zusammenhang mit einem Müllwagen

    (1) § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII findet auch im Verhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher Anwendung (LAG Berlin-Brandenburg 30. Juli 2013 - 7 Sa 688/13 - zitiert nach [...]; LAG Hamm 30. Juli 2001 - 19 Sa 259/01 - zitiert nach [...]; Schüren/Hamann/Brors, AÜG, 4. Aufl., Einl. Rdnr. 434, 504 und 756; Boemke/Lembke, AÜG, 3. Aufl., § 11 Rdnr. 154).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.01.2011 - 3 Sa 495/10

    Arbeitsunfall, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Haftungsbegrenzung , Vorsatz,

    Ein Arbeitsunfall ist nur dann vorsätzlich herbeigeführt worden, wenn dieser gewollt und für den Fall des Eintritts gebilligt worden war (BAG vom 19.02.2009, 8 AZR 188/08 - zitiert nach Juris, Rz. 50; BAG vom 27.06.1975 - 3 AZR 457/74 - Leitsatz ; BAG vom 10.10.2002 - 8 AZR 103/02 - zitiert nach Juris - ständige Rechtsprechung des BAG; LAG Berlin-Brandenburg vom 01.06.2010 - 12 Sa 320/10 - zitiert nach Juris, Rz 15 m.w.N.; LAG Hamm vom 30.07.2001 - 19 Sa 259/01 - zitiert nach Juris, Rz. 34).
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